Unterlagen für Ihre Gesundheitsinitiative

Hier finden Sie alle Unterlagen und Vorlagen für Ihre Gesundheitsinitiative zum Download. Der Förderantrag kann auch online ausgefüllt werden.

 

Bewerbungsmaterialien

Bitte nutzen Sie das Infoblatt, den Flyer, das Facebookposting für Ihre Gemeindeseite und den Zeitungsartikel für Ihre Gemeindezeitung, um auch BürgerInnen, Vereine und Organisationen auf die Förderschiene aufmerksam zu machen. So können tolle Gesundheitsinitiativen in Ihrer Gemeinde entstehen! Falls Sie für die Bewerbung der Förderschiene ein Foto benötigen, melden Sie sich bitte bei uns. Gerne lassen wir Ihnen ein Foto zukommen.

 

Unterstützungsvereinbarung der Gemeinde

Um die Gemeinde, in der die beantragte Gesundheitsinitiative umgesetzt wird, einzubinden, ist mit jeder Antragsstellung eine Unterstützungsvereinbarung mit der Gemeinde abzuschließen. Bitte setzen Sie sich mit der Gemeinde in Verbindung und lassen Sie das Dokument unterzeichnen.

 

Förderantrag
Lassen Sie uns Ihren Antrag zuerst als Word-Dokument zukommen. Erst nach unserer Rückmeldung sollte dieser unterschrieben als pdf-Dokument zugesendet werden. Gemeinden, Vereine oder Organisationen können maximal € 3.000,- Förderung beantragen. Einzelpersonen (mindestens zwei Personen) können maximal € 300,- Förderung beantragen. Wenn Sie vorab Fragen haben, kontaktieren Sie gerne Gerlinde Malli oder Katharina Herberhold.

 

Förderbare und nicht förderbare Kosten

In dieser Übersicht finden Sie eine Auflistung mit Beispielen zu förderbaren und nicht förderbaren Kosten. Außerdem finden Sie hier alle wichtigen Rechnungsvorschriften und Erklärungen. Sollten Sie Nachfragen haben oder sich unsicher sein, ob ein Teil Ihrer Gesundheitsinitiative förderbar ist oder nicht, melden Sie sich gerne bei Gerlinde Malli oder Katharina Herberhold.

 

Rechnungsvorlagen

Hier finden Sie Rechnungsvorlagen zur optionalen Verwendung. Die Rechnungskriterien unter dem Punkt förderbare und nicht förderbare Kosten (siehe Informationen für die Abrechnung) müssen in jedem Fall eingehalten werden.

 

Abrechnung

Es können nur Kosten abgerechnet werden, für die ein Originalbeleg und ein dazugehöriger Zahlungsnachweis bei uns eingereicht wird. Bitte erfassen Sie die Beträge in unserem Belegverzeichnis und füllen Sie anschließend das Deckblatt für die Abrechnung aus. Beachten Sie alle Rechnungsvorschriften.

 

Logos

In der gesamten Kommunikation, insbesondere in allen Druckwerken (Flyer, Einladungen etc.) und Aussendungen sind die zur Verfügung gestellten Logos der Fördergeber zu verwenden. Diese werden Ihnen nach der Förderzusage gemeinsam mit der Fördervereinbarung per E-Mail zugesendet.

Datenschutzrechtliche Bestimmungen für die Förderung

Der Fördernehmer/die Fördernehmerin nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage der Bestimmungen der DSGVO zulässig ist. Insbesondere ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zulässig,
- die für die Erfüllung der Fördervereinbarung oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, die auf Anfrage der betroffenen            Person erfolgen (Art 6 lit b DSGVO);
- die zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der der Fördergeber unterliegt (Art 6 lit c DSGVO);
- die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der/dem      Verantwortlichen übertragen wurde (Art 6 lit e DSGVO);
- die zur Wahrung der berechtigten Interessen des Fördergebers oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und       Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen (Art 6 lit f DSGVO).
 

Insbesondere kann es zwingend erforderlich sein, personenbezogene Daten an Organe und Beauftragte des Fonds Gesundes Österreich, des Landes Steiermark, des Rechnungshofes, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Gesundheit und der EU zu übermitteln und offenzulegen.

Fördergeber:

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